Rechtsprechung
   FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24415
FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23 (https://dejure.org/2023,24415)
FG Hessen, Entscheidung vom 01.09.2023 - 11 Ko 886/23 (https://dejure.org/2023,24415)
FG Hessen, Entscheidung vom 01. September 2023 - 11 Ko 886/23 (https://dejure.org/2023,24415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,24415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine unrichtige Sachbehandlung durch Abtrennung entscheidungsreifer Streitgegenstände

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.04.2016 - X E 5/16

    Erinnerung gegen Kostenansatz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    aa) Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 FGO, ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 40 GKG) ein Einzelstreitwert anzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG -, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

    Dies bewirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht, dass unanfechtbare oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz vorausgegangen sind bzw. zu Grunde liegen, im Verfahren der Erinnerung inzident (nochmals) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten; Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen des Gerichts oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057).

    (c) Überdies scheidet ein offensichtlicher Rechtsanwendungs- bzw. Ermessensfehler bei der Anwendung von § 73 Abs. 1 S. 2 FGO jeweils schon deshalb aus, weil durch die Verfahrenstrennung eine übersichtlichere Ordnung der verschiedenen Streitgegenstände ermöglicht wurde; dabei handelt es sich um einen sachlichen Grund zur Vornahme einer Verfahrenstrennung (vgl. BFH-Beschluss vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

    (d) Die dagegen von der Prozessbevollmächtigten der Erinnerungsführerin vorgebrachten kostenrechtlichen Einwände können bereits im Ausgangspunkt nicht durchdringen, weil Kostengesichtspunkte für sich betrachtet sachfremde Erwägungen bei der Ausübung des dem Gericht nach § 73 Abs. 1 FGO zustehenden Ermessens darstellen (vgl. allgemein dazu BFH-Beschluss vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057, unter Verweis auf den BFH-Beschluss vom 24.11.1994 - VII E 7/94, BFH/NV 1995, 720, für den umgekehrten Fall der Rüge einer unterlassenen Verfahrensverbindung).

  • BFH, 22.06.2015 - X E 14/15

    Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts keine

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    Soweit vom Kostenschuldner hingegen sinngemäß Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Kostengrundentscheidung erhoben werden, ist dies im Verfahren der Erinnerung unbeachtlich (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BFH-Beschluss vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419).

    Sowohl der Kostenbeamte als auch der über die Erinnerung entscheidende Spruchkörper sind an die gerichtliche Kostengrundentscheidung gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.09.2010 - VI E 3/10, BFH/NV 2010, 2294; vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419).

    Dies bewirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht, dass unanfechtbare oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz vorausgegangen sind bzw. zu Grunde liegen, im Verfahren der Erinnerung inzident (nochmals) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten; Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen des Gerichts oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057).

  • BFH, 22.09.2008 - II E 14/07

    Festsetzung von Gerichtskosten - Ansatz von Einzelstreitwerten für jeden

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    aa) Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 FGO, ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 40 GKG) ein Einzelstreitwert anzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG -, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

    Dies bewirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht, dass unanfechtbare oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz vorausgegangen sind bzw. zu Grunde liegen, im Verfahren der Erinnerung inzident (nochmals) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten; Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen des Gerichts oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057).

  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    Dementsprechend ist - wenn noch keine Erinnerung eingelegt worden ist - ein (sinngemäßer) Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten nach § 21 GKG, der nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt wird, als Erinnerung auszulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 14.10.2022 - IX E 2/22, BFH/NV 2023, 31).

    Dies bewirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht, dass unanfechtbare oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz vorausgegangen sind bzw. zu Grunde liegen, im Verfahren der Erinnerung inzident (nochmals) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten; Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen des Gerichts oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057).

  • FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11

    Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    aa) Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 FGO, ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 40 GKG) ein Einzelstreitwert anzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG -, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

    (c) Überdies scheidet ein offensichtlicher Rechtsanwendungs- bzw. Ermessensfehler bei der Anwendung von § 73 Abs. 1 S. 2 FGO jeweils schon deshalb aus, weil durch die Verfahrenstrennung eine übersichtlichere Ordnung der verschiedenen Streitgegenstände ermöglicht wurde; dabei handelt es sich um einen sachlichen Grund zur Vornahme einer Verfahrenstrennung (vgl. BFH-Beschluss vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 08.12.2010 - IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist - wenn noch keine Erinnerung eingelegt worden ist - ein (sinngemäßer) Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten nach § 21 GKG, der nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt wird, als Erinnerung auszulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 14.10.2022 - IX E 2/22, BFH/NV 2023, 31).

  • BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 08.12.2010 - IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2022 - IX E 2/22

    "Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    Dementsprechend ist - wenn noch keine Erinnerung eingelegt worden ist - ein (sinngemäßer) Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten nach § 21 GKG, der nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt wird, als Erinnerung auszulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 12.10.2005 - X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 14.10.2022 - IX E 2/22, BFH/NV 2023, 31).
  • BFH, 08.11.2016 - I R 1/15

    Umwandlung einer Sprungklage durch nachträglichen Einspruch

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    Im Verlauf mündlichen Verhandlung nahm die Prozessbevollmächtigte der Erinnerungsführerin zunächst die Klage im Verfahren 11 K 1315/22 und sodann - nach erfolgter Abtrennung des Streitjahres 2017 zur formlosen Abgabe an das beklagte FA nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.11.2016 - I R 1/15 (BStBl II 2017, 720) - auch die Klage im Verfahren 11 K 1222/22 zurück.
  • BFH, 23.06.2004 - VI B 28/04

    Trennung eines Verfahrens

    Auszug aus FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
    Denn eine Trennung mehrerer in einem Verfahren zusammengefasster Klage- bzw. Streitgegenstände nach dieser Vorschrift ist insbesondere dann zweckmäßig - und damit ermessensgerecht -, wenn nur eines der mehreren Verfahren entscheidungsreif ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 04.08.1999 - III B 30/99, BFH/NV 2000, 202; vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BFH/NV 2004, 348); m.a.W. ist eine Trennung bei einer Mehrzahl von Klage- bzw. Streitgegenständen sachdienlich - und damit ermessensgerecht -, wenn - wie im Streitfall - eine Entscheidungsreife nur teilweise vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 23.06.2004 - VI B 28/04, BFH/NV 2004, 1420).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

  • BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

  • BFH, 04.08.1999 - III B 30/99

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • BFH, 24.11.1994 - VII E 7/94

    Bestimung des Streitwerts im Revisionsverfahren auf Aufhebung eines

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 07.09.2010 - VI E 3/10

    Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung

  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht